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Zitat von merz
ich hab gezögert ob ich die Farge hier stelle, ich mach es mal, es wirkt technisch, aber ich verstehe es nicht so ganz-
Laut Medien ist der Täter von München heute seit dem Herbst 2020 ausreisepflichtig.
Ich verstehe nicht genau, was so ein Status bedeutet.
Wie muss man sich das vorstellen, ganz praktisch?
Kann man da ein Bankkonto haben, was ist mit Ausweiskontrolle, kann man Leistungen beziehen, was ist wenn man zum Arzt muss?
Lebt man da quasi im Untergrund? oder ist das ohne Konsequenzen weil man auf einer langen Liste steht, wo eben nichts passiert?
Update: ich lese gerade, dass die Ausreisepflichtigkeit in diesem Fall eine falsche Information
war, sie lag wohl nicht vor.
https://www.zdf.de/nachrichten/zdfsp...rview-100.html
m.
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Was ich gelesen habe, ohne jetzt nochmals nachzurecherchieren: Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er bekam auch keinen subsidiären Schutz (bei Kriegsflüchtlingen), dann wird jemand im Normalfall automatisch vom Status "ausreisepflichtig". Da allerdings nach Afghanistan nicht abgeschoben worden ist, erhielt er eine Duldung bis Abschiebungen durchgeführt werden oder er selbständig zurückreist.
DE hat keine diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan und sanktioniert den Staat.