Zitat:
Zitat von svenio
Ich finde, der Grad der Vorteilsnahme durch den Regelverstoß sollte beim Strafmaß berücksichtigt werden. Es ist ein Unterschied, ob jemand kilometerweit lutscht und somit absichtlich Windschatten fährt oder ob jemand unbeabsichtigt am Fuße eines Berges kurz in die Windschattenbox reinrollt und dann nicht überholt, sondern sich zurückfallen lässt. Beides Regelverstöße, die aktuell keine Unterschiede in der Sanktion nach sich ziehen. Das sollte angepasst werden bspw. mit 5 min für das Windschattenfahren im minderschweren Fall und 10 min im schweren Fall.
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Ich stelle mir vor, wie ein Kampfrichter "kilometerweit" einem "Lutscher" hinterherfährt - ab wie viel Kilometer darf er dann die Karte zücken? DAS halte ich für nicht umsetzbar.
Der Fuß eines Berges ist auch für Triathleten in der Regel ganz gut erkennbar und in der Realität habe ich es noch nie gesehen, dass am steilsten Stücke eines Berges jemand, der sich sichtlich zurückfallen lassen muss, auch noch eine Karte kassiert. Die Kampfrichter haben da schon ein Auge für.
Nur ist es wie überall: die Ampel war ganz plötzlich rot, eigentlich noch orange und überhaupt, die anderen fahren dauernd bei rot und nur weil ich einmal, quasi aus Versehen...