Ich finde, der Grad der Vorteilsnahme durch den Regelverstoß sollte beim Strafmaß berücksichtigt werden. Es ist ein Unterschied, ob jemand kilometerweit lutscht und somit absichtlich Windschatten fährt oder ob jemand unbeabsichtigt am Fuße eines Berges kurz in die Windschattenbox reinrollt und dann nicht überholt, sondern sich zurückfallen lässt. Beides Regelverstöße, die aktuell keine Unterschiede in der Sanktion nach sich ziehen. Das sollte angepasst werden bspw. mit 5 min für das Windschattenfahren im minderschweren Fall und 10 min im schweren Fall.
Eine Unterscheidung der Strafdauer zwischen Langdistanz und Mitteldistanz finde ich ok. Die bisher gültigen 5 min für beide Distanzen habe ich nie wirklich verstanden.
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