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Zitat von Schwarzfahrer
Ganz gefährlich sind auch Radwege, die außen um Kreisverkehre führen: die Vorfahrt ist nicht generell geregelt; manchmal hat der Radfahrer Vorrang, und die Autos, die rein- und rausfahren müssen ihn durchlassen, oft hat der Radweg aber kleine "Vorfahrt gewähren"-Dreiecke, so daß der Autofahrer Vorfahrt hat.
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Die Beschilderung ist in den meisten fällen auch noch rechtswidrig und wird von Autofahrern falsch gedeutet und von Verkehrsplanern bewußt so falsch geplant.
Das Verhältnis Rechtsabbieger (und das ist einer der den Kreis verlässt) zum weiter den Kreis auf dem Radweg folgenden Radfahrer ist nach StVO gar keine Frage der Vorfahrt, kann also auch nicht durch ein Vorfahrt-Achten Schild geregelt werden. Der Autofahrer hat auch keine Beschilderung die ihm Vorfahrt geben würde, sprich das dämliche Schild ändert eigentlich nichts. Die Verschwinden auch nach und nach immer mehr, sobald da einer Widerspruch einlegt und das vor ein Verwaltungsgericht läuft ist das Thema durch.
Es sei denn der Radweg ist gar nicht straßenbegleitend, aber dann müsste er je nach Urteil (!) (dazu gibt es keine Regel!) mindestens 5-6m von der Straße entfernt sein. Aber dann braucht es auch kein Schild, dann ist ein Radweg eh der Straße untergeordnet.
Völliger Unfug den man sich da ausgedacht hat. Autofahrer die den Radverkehr unterordnen wollen obwohl die StVO in der Richtung nichts hergibt.
