Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Dass es gerade extrem beschissen läuft sehen wir beide wohl gleich.
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Danke Arne, das trifft es ganz gut.
Zum Thema Kriminalität und Migration. Da geht auch einiges durcheinander!
1) Bei jedem in Deutschland straffällig gewordenen, wird das Strafverfahren in Deutschland durchgeführt, vollkommen unabhängig von seiner Herkunft oder sogar Staatsangehörigkeit. Wenn ich in den USA was klaue, wird mir auch da der Prozess gemacht. Logisch oder?
2) Auch die eventuell verhängte Strafe, eines in Deutschland Verurteilten, wird in Deutschland vollstreckt. Auch wenn eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wird die Bewährungszeit in Deutschland abgebüßt.
3) Daraus folgt, daß Straftäter mit Migrationshintergrund, erst nach dem Vollzug ihrer Strafe ausgewiesen werden könnten! Im Falle eines Mordes wäre das nach ca. 15 Jahren.
Das eine derartige Gesetzesänderung am Freitag NICHT beschlossen werden soll, hängt in meinen Augen aber nicht mit Logik zusammen. Da war ein populistisch wirkender Gesetzesentwurf wohl noch nicht fertig!
Nun haben wir aber natürlich noch ein humanistisches Problem. Wollen und können wir es mit unserer Geschichte verantworten, daß wir, aus welchen Gründen auch immer, Menschen in Länder ausweisen, in denen Leib und Leben für diese Menschen nicht gewährleistet werden können.
Denke man an einen Kommunisten, Juden oder Homosexuellen, der 1937 nach London geflohen ist. Wie fühlte man sich, wenn der wegen eines Diebstahlsdelikt nach Nazi-Deutschland ausgewiesen worden wäre.