Kennt jemand eigentlich die genaue Argumentation des Verfassungsschutzes, warum er mit einer weitern Einlassung zur Einstufung der AfD Bundespartei bis nach der Neuwahl 2025 warten will?
Ich lese darüber meist nur sowas in der Art (Artikel in der Zeit von Mitte Nov 2024):
Edit sagt noch, dass ich der
Argumentation des Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis durchaus was abgewinnen kann.
