Zitat:
Zitat von MattF
Nein, generelle Tempolimits gelten nicht für Radler.
Z.b. auch jetzt die 50 km/h in Städten gelten nicht für Radler, wenn ein Schild da steht allerdings schon.
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Den Grund findet sicher jeder selbst 
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Danke! ich vermute, dass bei der Erstellung der STVO, wie man ja auch an anderen Stellen sieht, andere Verkehrsteilnehmer als Kraftfahrzeuge nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben und man sich auch nicht vorstellen konnte, dass mal über allgemeine Tempolimits in Bereichen diskutiert wird, die der durchschnittliche Radfahrer problemlos erreichen kann. Insofern vermute ich, dass entsprechende Passagen langfristig angepasst werden. Alles andere wäre aus meiner Sicht unsinnig. Wieso sollen einzelne Verkehrsteilnehmer schneller fahren dürfen als ein allgemeines Tempolimit.
Ein Zusammenstoß eines Fußgängers mit eine Radfahrer dürfte zwar weniger gefährlich sein, als mit einem Auto, unverletzt wird er aber auch nicht rauskommen.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Bei vorgeschriebenen 30 km/h fahren die meisten wohl etwas schneller, also mit vielleicht 35 km/h. Dasselbe gilt für "Tempo 50", wo auch eher mit 55-60 km/h gefahren wird. Fast jeder muss vor einem Blitzer etwas abbremsen.
Gerade im Bereich von Ampelkreuzungen wird das zulässige Tempo gerne überschritten, um noch bei grün über die Ampel zu kommen. Hier kommt es häufig zu tödlichen Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern. Einen solchen Zusammenprall überlebt man in der Regel nicht.
In der Praxis wird man daher kaum Autos mit dem Rad überholen, selbst wenn 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben sind. Eher wird man von zu schnell fahrenden Autos überholt, bei gleichzeitiger Missachtung des seitlichen Mindestabstands und im Gegenverkehr. Das ist normaler Radleralltag.
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Das mag sein, beantwortet aber meine Frage nicht.

Passt du die Geschwindigkeit an, wenn in einer Ortschaft 30 vorgegeben sind?
Nebenbei sind die 30 auf dem Tacho häufig realistische 25-27 (Vergleich mit den stationären Smilie-Gschwindigkeitsanzeigen und Garmin), 35 also realistische 30, während der durchschnittliche Radfahrer GPS-genau unterwegs ist.
Meine Erfahrung ist, dass sich viele Radfahrer gerade in stockendem Verkehr gerne durchschlängeln und auch gerne mal zum großen Überholen ansetzen. Wenn sich Autofahrer z.B. aufgrund eines bekannten Blitzers oder anderen Gründen haargenau an die 30 halten, hängen ihnen relativ schnell auch Radfahrer im Kofferraum.
Mit dem Finger auf die anderen Verkehrsteilnehmer zeigen, bringt aber wenig. Als wechselweiser Auto- und Radfahrer sehe ich genauso viele Radfahrer wie Autofahrer, die für sich eine sehr weite Auslegung der STVO in Anspruch nehmen.
Die Frage war eben: Wenn die Regeln für alle gelten, halten sich auch die Radfahrer daran? Da wir hier eben viele sehr schnelle Radfahrer haben, aus meiner Sicht eine nicht unberechtigte Frage.
M.