Zitat:
Zitat von welfe
Und meine Ü90 Nachbarin fährt halbblind immer noch Auto. Bei meinen eigenen Eltern (83 und 85) beiße ich damit aber auch auf Granit.
|
Das ist auch aus medizinrechtlicher Sicht ein heikles Thema. Ich hab mal ein Jahr in einer neurologischen Praxis gearbeitet. Da habe ich recht regelmässig Menschen mit fortschreitender Demenz gesehen, die - aus durchaus verständlichen Gründen - weiter Auto fahren wollten.
Prinzipiell unterliegt das Ganze aber erstmal der ärztlichen Schweigepflicht, dass heisst ich darf die Info über die Erkrankung nicht einfach an eine zuständige Behörde weiterleiten, weil ich mich dadurch strafbar machen kann.
Natürlich darf ich im Rahmen der Gefahrenabwehr auch die ärztliche Schweigepflicht brechen, aber da muss es schon konkrete Gefährdungsaspekte geben und mehrfache Aufklärungen und Fristsetzungen müssen erfolgt sein.
Wie schwierig innerhalb eines üblichen kurzen Praxiskontaktes eine valide Einschätzung ist, ob jemand nun beim Rechtsabbiegen das kleine Kind mit zunehmend grösserer Wahrscheinlichkeit übersieht, kann man sich vermutlich auch ohne medizinische Bildung vorstellen. Zumal die Mühlen von Fristsetzung und Infofluss langsam mahlen. Alles ziemlich unbefriedigend.
Ich finde wie gesagt, es gibt ein relevantes Risiko und man könnte das durch regelmässige Untersuchungen / Prüfungen mindern. Allein die Auseinandersetzung damit würde vermutlich schon gefördert, d.h. kann ich eigentlich noch fahren ?
Interssant und durchaus wichtig zu wissen ist, dass ich ggf. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigter haftbar gemacht werden
kann, wenn jemand im Rahmen seiner Demenz und fehlender Einwilligungsfähigjeit/Einsichtsfähigkeit einen Personenschaden verursacht.