Man sollte in den Argumentationen schon sauber zwischen Steuern auf Einkommen (Kapitalertragssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer), Verbrauchssteuern (z.B. Energiesteuer), Verkehrssteuern (z.B. Umsatzsteuer) und Sozialversicherungsbeiträge/abgaben.
Von direkter Mehrfachbesteuerung würde man sprechen wenn man für Geld, für das man schon z.B. Einkommenssteuer bezahlt hat, nochmals Einkommensteuer bezahlen muss. Es ist aber durchaus üblich, dass man für durch Einkommensteuerarten besteuertes Geld andere Steuerarten, wie z.B. Tabaksteuer, Erbschaftsteuer o.ä. bezahlt.
Grundsätzlich spricht zwar technisch nichts dagegen auf Kapitalerträge auch Sozialabgaben zu erheben. Ausserdem würde man hier sicher nicht von einer Mehrfachbesteuerung sprechen: Sozialabgaben sind keine Steuern.
Die Idee, Sozialabgaben auf Kapitalerträge zu erheben wäre ggf. dann spannend, wenn gleichzeitig auch Arbeit von Sozialabgaben entlastet wird. Ich fürchte jedoch, dass dies nicht die Absicht ist, sondern vielmehr eine weitere Finanzierungsquelle für die Sozialsysteme aufzutun. Es geht hierbei also tatsächlich um die handwerklich gute Umsetzung und um das berühmte Detail - ähnlich wie bei einer Vermögenssteuer.
Ich persönlich halte das Konzept jedoch für falsch (abgesehen davon, dass ich es auch für rechtlich fragwürdig halte). Das ist m.E. ein weiterer Griff des Ertrinkenden nach dem Strohhalm (und auch noch nach einem, an dem schon diejenigen hängen, die eine Rentenlücke zu schließen haben) um irgendwie an Geld für die Finanzierung des Sozialstaates zu kommen. Der richtige Weg wäre hier eine tiefgreifende Strukturreform.
Btw: Interessant wäre zu wissen, ob man die Idee hat, dass auch nicht Sozialversicherungspflichtige Sozialabgaben auf Kapitalerträge bezahlen müssten und ob es dann ähnliche Beitragsbemessungsgrenzen gäbe, wie beim Arbeitsentgelt und ob man hier in eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes läuft? Das ganze klingt nach nem mords Verwaltungsaufwand ehrlich gesagt.
