Zitat:
Zitat von deralexxx
Ja, ich hab ja auch die Zinsen ausgerechnet, nicht die Kapitalfreibetragsgrenze. Auf die 1500 Euro Zinsen (=Erträge) werden dann die 1000 oder eben 2000 Euro Freibetrag angerechnet, will sagen, mit 50 000 Euro Kapital würde das den Rentner sofern r verheiratet ist, garnicht treffen.
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Sag ich ja. Ich habe von 1 Renter gesprochen, nicht Paar.