Weiterer Netzfund:
In Deutschland regelt Artikel 21 des Grundgesetzes, woran sich Parteien halten müssen. Absatz 1 schreibt vor, dass ihre «innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen» muss. Demnach müssen Parteien «von unten nach oben organisiert sein», wie Josef Franz Lindner, Verfassungsrechtler an der Universität Augsburg, der NZZ sagt. Kader- oder Führerparteien sind also verboten. Dabei sei es zwar zulässig, dass das BSW Wagenknecht «im Namen hat und sich programmatisch nach ihr ausrichtet». Nur darf sich das laut Lindner «nicht in seiner organisatorischen Struktur widerspiegeln».
Laut der Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verstösst die Satzung des BSW in einem wichtigen Punkt gegen die Regelung in Paragraf 16 des Parteiengesetzes. Und zwar sei es rechtlich unzulässig, sagt sie, «dass die BSW-Satzung vom Wortlaut her auch Massnahmen gegen Landesverbände ermöglicht». Das Parteiengesetz lasse nur Massnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände zu, also etwa gegen Orts- und Kreisverbände.
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Русские идут домой!
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