Zitat:
Zitat von MattF
Fordert denn das BSW die Weiterführung der Asylanträge?
|
Jeder Asylantrag, der in DE gestellt wird, muss hier individuell bearbeitet und entschieden werden.
Die meisten Syrer in Deutschland aus den Kriegsjahren haben auch keinen positiven Asylbescheid, sondern subsidiären Schutz als Aufenthaltstitel erhalten, vergleichbar den ehemaligen Balkan Flüchtlingen, und da spielen individuell verschiedene Faktoren eine Rolle, ob der Aufenthalt jeweils verlängert wird oder nicht (=Ausreisepflicht) oder in einen anderen Aufenthaltstitel bis zur Staatsbürgerschaft umgewandelt wird.
Natürlich tritt das BSW für die Einhaltung der gesetzlichen Asyl- und Aufenthaltsbestimmungen ein wie es aus Bundestagsdebatten zu diesem Thema hervorgeht oder ihrem Programm.