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Zitat von deralexxx
Wie ermittelt wird, ob diese Straftat ist und ob die Verhältnismäßigkeit vorliegt, ist ja unabhängig von dem Paragraf und wird durch einen Richter festgestellt (oder eben nicht).
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Aus einem Interview des Tagesspiegels mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt:
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Die Justiz stünde still, wenn alle strafbaren Beleidigungen zur Anzeige gebracht würden. Das ist sonnenklar. Während unseres Interviews werden auf sozialen Netzwerken Hunderte Beleidigungen veröffentlicht. Das sind nicht ohne Grund sogenannte absolute Antragsdelikte. Damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden, braucht es also einen Strafantrag des Beleidigten. Eine Ausnahme gilt seit 2021 für die Beleidigung von Politikern. Sie wird nicht nur härter bestraft, sondern kann inzwischen auch ohne Strafantrag verfolgt werden. Ob das so schlau ist, bezweifle ich. Hier besteht ein strukturelles Vollzugsdefizit. Wer soll all diese Beleidigungen bearbeiten und sachgemäß das erforderliche besondere öffentliche Interesse an ihrer Verfolgung prüfen?
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https://www.berliner-zeitung.de/poli...sen-li.2275538
Hier mal ein aktueller Einzelfall einer Erzieherin, welche Baerbock auf X als "Hohlbratze" bezeichnet hat, in 1. Instanz zu 6000.- Euro Strafe und in 2. Instanz freigesprochen worden ist. (ich teile die politischen Vorstellungen des Berichterstatters nicht und mir gefällt auch Twitter bzw. X nicht, wo eben unmoderiert jeder loslegen kann wie er möchte und sich gerade fühlt.)