Zitat:
Zitat von Klugschnacker
In der Abstimmung des Bundestages hat jeder Abgeordnete eine Stimme. Jeder Abgeordnete kann aus einer Partei oder Fraktion austreten und bleibt Mitglied des Parlamentes. Er oder sie kann sich in einem Wahlkreis auch gleich parteilos zur Wahl stellen. Kommt er oder sie jedoch mittels einer Partei in den Bundestag, wird er dort auf Dauer kaum das Gegenteil dessen vertreten können, was die Partei in ihren Grundsätzen ausmacht.
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Es geht ja nicht um "auf Dauer", oder immer. Es geht darum, daß es bei jedem Thema es Abgeordnete gibt, die in dem einen speziellen Punkt anders denken als die Parteiführung. Da kann es ja in der Summe des Parlaments auch mal ein Ausgleich geben, wenn zwar jemand aus der SPD vom Bürgergeld wie es ist nichts hält, aber dafür einer von der CDU es toll findet, und dafür abstimmt. Mir leuchtet es nicht ein, warum es für die Sache besser sein soll, solche gelegentliche einzelne Abweichungen immer zuzulassen - außer aus Machtpolitik der Parteiführung.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das entscheidende Kriterium wäre also das Wohlergehen des Abgeordneten?
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Ja, wie bei der Ausübung jeden Grundrechts ist das Individuum und dessen Freiheit das Maß der Dinge, und nie seine Vorgesetzten. Hinzu kommt daß es der Sache dienlicher ist, da die wahre Mehrheitsverteilung ohne Fraktionszwang sich besser durchsetzt.