Zitat:
Zitat von Thomas1987
"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Ich verstehe wirklich nicht welchen Interpretationspielraum dieser Satz lässt.
Dort steht nicht". "Abgeordnete verrteten ihre Fraktion, sie sind in Ihrer Entscheidung zwar frei, sollten sie sich nicht an Weisungen und Aufträge halten, müssen sie aber davon ausgehen, dass Ihnen dadurch soziale, berufliche, psychische, und politische Konseqenzen erwachsen."
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https://www.bundestag.de/dokumente/t...nslose-1014020 eine Möglichkeit, die Abgeordnete haben, wenn sie mit den Fraktionen nicht mehr überein stimmen.