Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist sehr theoretisch.
Abgeordnete werden gewählt, weil sie für bestimmte politische Positionen stehen: Sie machen vor der Wahl bestimmte Zusagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern. In diesem Sinne gehen Abgeordnete eine Verpflichtung ein, auch wenn diese Verpflichtung gewisse Spielräume lässt. Ein Abgeordneter repräsentiert den Willen seiner Wählerinnen und Wähler.
Es kann daher keine Rede davon sein, dass ein Abgeordneter allein seinem Gewissen unterliege, alles andere sei undemokratisch.
Ein weiterer Punkt ist, welche politischen Entscheidungen überhaupt zur Abstimmung kommen. Oft geht es um sehr komplexe Fragen. Diese werden in Ausschüssen des Bundestages bearbeitet. Bereits auf dieser Ebene bilden sich zwangsläufig politische Lager, die sich auf einen Vorschlag einigen und diesen dann gemeinsam im Parlament durchzusetzen versuchen.
Wollte man die Freiheit jedes Abgeordneten realisieren, müsste man zu jedem Gesetz 500 Vorschläge zur Wahl stellen, aus denen dann jeder Abgeordnete frei wählen könnte. So kommt man aber zu nichts.
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Klarer kann man es denke ich nicht formulieren.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Darüber hinaus regelt das grundgesetz genau wie Anträge egstellt werden können. Das verhindertd ein Szenario.