Zitat:
Zitat von PabT
Nein, Fahrräder sind Fahrzeuge und als Radfahrender gelten entsprechend die Lichtzeichen für Fahrzeuge; meist gibt es eigene Streuscheiben für den Radverkehr in den Signalanlagen - aber Radfahrer sind keine Fußgänger!
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Richtig, wissen aber leider nur wenige da die Rechtsänderung dazu noch gar nicht so lange her ist. Gibt es keinen Radweg mit eigener Ampel gelten für Radfahrer die Ampeln für Fahrzeuge und nicht die für Fußgänger.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html
Abs 2 Punkt 6.
