Zitat:
Zitat von TriVet
Nein, erst wenn Du Beweise/Kenntnis hast, dass ich nicht mit Drogen handele und es trotzdem behauptest.
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Meiner Ansicht handelt es sich um Verleumdung, da eine Abgeordnete natürlich von den Diensten überprüft wird und man davon ausgehen kann, dass sie keine Spionin ist, aber falls nicht, würde man es auf jeden Fall juristisch als "Üble Nachrede" ( § 186) einstufen, die hier correctiv unwidersprochen zitiert hat. (Wo bleibt das "Correctiv"

).