Zitat:
Zitat von StefanW.
Warum sollte ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe) des Versorgungsamts nicht möglich sein?
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weil gegen einen Widerspruchsbescheid nur Klage eingereicht werden kann die Jahre dauert (Bremen ca 3Jahre Erstinstanzlich) . Der Sozialdienst der sie betreut hat deshalb empfohlen. Die Zeit verstreichen zu lassen um einen Neufeststellungsantrag zu stellen wäre besser. Hat sie jetzt so gemacht.
Und für VdK und Klage steht ausserdem die Erkrankung im Wege. Man muss das dann nämlich auch durchhalten/aushalten können. Abgelehnt zu werden, allen neuen Unbekannten erklären was und warum man das hat ist SEHR schwer bei Depression und Traumata.