Das ergibt Sinn. Das Need-to-Know-Prinzip im Kontext der EU-DSGVO fordert eine Minimierung des Zugriffs auf personenbezogene Daten auf der Grundlage der Notwendigkeit zur Aufgabenerfüllung. Um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten und den Missbrauch von Daten zu verhindern.
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