Zitat:
Zitat von Helmut S
War gestern qualifiziert im heute-journal: https://www.zdf.de/nachrichten-sendu...-2024-100.html
Ab 4:01 - Herr Steinbeis, Jurist und Gründer von verfassungsblog.de, der die Entwicklung auch schon angenommen hat und die sich mit dem Thema "Thüring Projekt" schon seit einem Jahr beschäftigen. Kann man auf der Website Informationen dazu kriegen. Spannend.

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Beantwortet aber die Frage der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte nicht.
Wird angehängt oder hat ein GO Antrag vorrangig behandelt zu werden?
Nach Ansicht des Juristen Maximilian Steinbeis hat die AfD als stärkste Fraktion nur das Recht, den Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen, aber nicht das Recht, dass dieser Kandidat - oder diese Kandidatin - dann auch gewählt wird.
Soweit ist es aber gar nicht gekommen weil vorher die GO geändert werden sollte.
Hat man da ein Recht drauf die Tagesordnung zu ändern??
Könnte also jederzeit eine anwesende Mehrheit neue Tops einbringen die unverzüglich behandelt werden müssen wenn sie die GO betreffen? (Welche Mehrheiten braucht es dazu? Einfache, 2/3 einstimm7g?) Wäre es theoretisch möglich, dass vor jedem anberaumten Top die GO spontan und unmittelbar verändert wird?
Anscheinend gibt es wenige Artikel die sich genau mit dieser Frage beschäftigen. NZZ und Cicero scheinen (oh wunder) der Rechtsauffassung der AFD nicht verschlossen zu sein. Leider hinter pay wall. Hat jemand dort gelesen?