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Was war denn da im Thüringer Landtag bei der konstituierenden Sitzung los?
Kann man da wirklich verlangen, dass der Alterspräsident seine Rede unterbricht und unverzüglich die Tagesordnung nicht nur erweitert sondern einen neuen Punkt vorzieht?
Kennt sich da einer aus?
Hat der Alterspräsident sich da echt Selbstermächtigt?
Verstehe gut, dass man keinen NaziPräsi haben soll.
(Dann hätte man ja bessere Politik machen können ODER DIE GESCHÄFTSORDNUNG FRÜHER GEÄNDERT WIE DIE GRÜNEN ES WOLLTEN DIE CDU ABER ABGELEHNT HAT)
Echtes Kasperletheater mit unterbrechen, beleidigen, auswendig gelerntem, wieso kann die Technik einfach nach belieben mikros an und aus knipsen? Während der eröffnungsrede mikro ausschalten???)
Bin gespannt auf die juristischen Begründungen des Verfassungsgerichtes.
Geändert von Mo77 (27.09.2024 um 13:44 Uhr).
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