Zitat:
Zitat von sybenwurz
Das müssteste jetzt genauer ausführen. Meines Wissens betrug der Gewährleistungszeitraum zuletzt noch 24 Monate, er hätte also noch 14.

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Stimmt zu kurz formuliert, noch 2 Monate muß der Verkäufer beweisen daß nicht bei Auslieferung vorlag, als muß ATom nicht beweisen daß der Mangel von Anfang an vorhanden war.
Wenn Verkäufer schon so ankommen ist es oft für den Verbraucher schwierig nach 12 Monaten das zu beweisen. Dannn kannst auf die 2ten 12 Monate scheixxen.