Ich habe heute eine völkerrechtliche Bewertung der Sprenstoffattentate im Tagesspiegel gelesen. Sie verweist auf diie gleichen Sachverhalte, welche ich in diesem Zusammenhang hier angeführt habe und bestätigt die von mir dargelegte Auffassung.
Zitat:
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"Das zweite Zusatzabkommen des Rahmenabkommens über die Nutzung konventioneller Waffen verbietet versteckte Sprengsätze (booby traps), die so konstruiert sind, dass sie wie harmlose tragbare Geräte aussehen. „Ein vermeintlich ziviles Gerät, das bei der Herstellung so manipuliert wird, dass es explodieren kann, ist tatsächlich verboten“, erklärt Hoffberger-Pippan. "
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Angriffe auf Pager in Libanon: Wann versteckter Sprengstoff verboten ist. Die Nutzung von Pagern und Funkgeräten als Waffe wirft rechtliche Fragen auf. Eine Expertin erklärt, gegen welche Verbote dabei wohl verstoßen wurde.
Das erklärt auch, weshalb Israel dafür offiziell nicht die Verantwortung übernimmt.