11.09.2024, 15:37
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#10520
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Szenekenner
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Beiträge: 12.567
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Wo die Ampel keine Eile hat bei der Wahlrechtsreform, ist die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte "Verfassungswidrigkeit" der 5 % Klausel zu korrigieren.
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort
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