Das Verwaltungsgericht in Osnabrück denkt quer und hält die einrichtungsbezogene Impflicht für verfassungswidrig.
https://www.deutschlandfunk.de/verwa...-prue-104.html
Die drecks Nazis wollen das nochmal durch das BVG prüfen lassen.
Blos weil jetzt rausbekommen ist, dass die Begründung für die Pflicht vorgeschoben war und nicht dem potentiellen Wissensstand der Regierung entsprach.
Kleinliche das ganze und doch egal ob es dann doch gegen die Verfassung war. Ist ja schon passiert. Es war doch in guter Absicht, das muss so eine Verfassung schon ein gewisses Maß an Flexibilität mitbringen.