Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es geht nicht nur darum, dass die Mitglieder des Kontrollausschusses mit 2/3-Mehrheit gewählt werden müssen und damit der Zustimmung der AfD-Fraktion bedürfen.
Sondern auch um die Tatsache, dass die Thüringer AfD vom Verfassungsschutz ordnungsgemäß wegen rechtsextremer Tendenzen beobachtet wird.
Man kann ja schlecht gleichzeitig vom Verfassungsschutz beobachtet werden und im Kontrollausschuss des Verfassungsschutzes sitzen. Dafür kann man aus meiner Sicht durchaus Verständnis aufbringen. Vielleicht sollte sich – falls nicht bereits geschehen – ein neutrales Gericht damit befassen.
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Nach dem Motto, "ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt". Und wenn mir die Verfassung nicht passt missachte ich sah halt, weil ist ja moralisch richtig.