Also Bike24 haftet für solche Fälle ganz sicher nicht. Der sogenannte „Gefahrenübergang“ tritt ein, wenn Bike24 seine Pakete an DHL o. ä. übergeben hat. Ab dem Zeitpunkt haftet DHL für den Transport und Zustellung. Da ich den genauen Ablauf nicht verstanden habe, wird’s schwierig weitere Einschätzungen zu treffen. Es wird wohl u. a. entscheidend sein, wie der mutmaßliche Täter an den Abholschein gelangen konnte. Wenn er offen zugänglich rum lag, wird wohl die Frage sein, ob hier DHL ein Fehlverhalten nach zu weisen ist.
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