Aber genau das meine ich doch.
Gesetze sind sicher ausreichend. Am ausufernden Täter äh Datenschutz kann man natürlich arbeiten.
Witzig ist auch die von der Frau Paul angeschobene Debatte um nicht durchgeführte Rückführungen. Ja woran liegt denn das bitte?
1. Sind Rückführungen per Se schon mal absolut undurchdachte Maßnahmen. Zuständige Behörden sind die Landesaufnahmebehörden, deren Bedienstete nur in ihrem Bundesland vollzugsrechte haben. Nun wird jemand aus. Aurich nach Frankreich rückgeführt. Dazu wird der schübling an der Grenze im Saarland an die Französischen Behörden übergeben. Nun muss ein niedersächsischer Polizeibeamter in Amtshilfe die LAB Beamten begleiten, da nur dieser außerhalb Niedersachsens auch das Recht hat den Schübling gegen seinen Willen festzuhalten. Es gibt zwar zwischen manchen Bundesländern Abkommen, aber zB mit dem Saarland nicht.
Das bedeutet schon einmal dass die Maßnahme so geplant werden muss dass sowohl LAB wie auch örtliche Landespolizei Personal über haben, das drei Tage anderweitig nicht gebraucht wird.
2. leider haben die Schüblinge natürlich das Rexht zu erfahren wann ihr Rückführung stattfindet. Komischerweise halten sich nach Ankündigung die wenigsten tatsächlich an ihrer Anschrift bzw in ihrem Raum der Gemeinschaftsunterkunft auf. Verpassen sie ihre Rückführung hat das keinerlei Konsequenzen. Sie bekommen weiter Wohnung Kohle und so weiter. Als wenn nicht gewesen ist. Leider ist die Rückführung damit fürs erste geplatzt. Und die Jungs und Mädels sind ja auch nicht blöd. Wer sollte es ihnen auch verübeln. Das spricht sich rum und so werden in den Unterkünften fleißig Wohnungen getauscht, sodass nie der richtige zuhause ist.
Davon könnte ich noch unzählige Anekdoten erzählen aus unserem beschaulichen Ostfriesland.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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