Zitat:
Zitat von qbz
Art. 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
oder in der Bayrischen Verfassung Art. 151: (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten. (2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze.
|
Nun ist aber jedes Unternehmen, dass Güter produziert oder Dienstleistungen erbringt in diesem Kreis inkludiert. Würden diese Güter nicht die Bedürfnisse der Käufer erfüllen, würden diese auch nicht gekauft werden. Und letztendlich kann ein Unternehmen nicht die ganze Gemeinschaft glücklich machen. Es muss Nischen definieren und diese bedienen. Damit dienen diese Unternehmen auch dem Allgemeinwohl.
Abgrenzen müsste man hier solche Geschichten wie Rentiers Dasein. Wobei auch hier das Geld in der Regel dem Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt wird. Ein ganz deutliches Beispiel für fehlendes Allgemeininteresse wären Grundstückspekulationen, wo baufähige Grundstücke dem Markt künstlich entzogen werden.
In der Regel verdienen aber Unternehmen ihr Geld mit der Befriedigung von Bedürfnissen, die der von Dir eingebrachten Forderung des GG voll erfüllen.