Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Im Unterschied zu normalen Gesetzen und Verordnungen sind die Artikel einer Verfassung weit schwerer durch eine demokratische Wahl zu ändern, etwa durch Zwei-Drittel-Mehrheiten. Ein Gesetz in die Verfassung zu schreiben bedeutet, sie dem Wählerwillen ein Stück weit zu entziehen.
Daneben gibt es noch weitere Schutzmechanismen, die die unmittelbare Macht der Wählerinnen und Wähler beschränken. Beispielsweise wählen wir Parlamente. Der Bundestag teilt sich wiederum die Macht mit dem Bundesrat.
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Ich möchte nur ergänzen, was nichts an den von Dir vertretenen übergeordneten Zielen der Verfassung ändert, dass Deine Ausführung speziell die deutsche Demokratie beschreibt. Die CH kennt die direkte Demokratie und Konkordanzdemokratie - da können Wähler Verfassungsinitiativen für Verfassungsabstimmungen ergreifen z.B., - im Unterschied zur repräsentativen wie DE oder die einer Präsidialdemokratie. Desweiteren scheint mir die Spanne zwischen Föderalismus (CH - 4 Amtssprachen z.B.) und Zentralismus (FR) sehr breit im Vergleich unter den demokratischen Ländern.
Was die Ausgangsfrage betrifft, die Begrenzung der Macht und Freiheit der Unternehmen durch übergeordnete Verfassungsziele, hat man in der Nachkriegszeit in DE noch etwas anders gedacht (wegen der Mitbeteiligung grosser Konzerne am Faschismus) wie heute im Neoliberalismus und im GG deswegen 1949 ganz weit vorne generell festgelegt:
Art. 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
oder in der Bayrischen Verfassung Art. 151: (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten. (2) Innerhalb dieser Zwecke gilt Vertragsfreiheit nach Maßgabe der Gesetze.