Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Das sehe ich genau so.
Hier kann ich nur teilweise zustimmen. Gerichte haben tatsächlich teilweise korrigierend eingegriffen, aber ich würde es nicht überbewerten. Z.B. wenn man daran denkt, wie der Richter aus Weimar, der die Kinder vor der sinnlosen Maskenpflicht befreit hat, anschließend wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde (obwohl am RKI die Nutzlosigkeit der Masken in den Schulen bekannt war, wie aus den Protokollen zu entnehmen ist), oder in einem anderen Fall eine Richterin, die einem Pfarrer den Zugang zu sterbenden genehmigt hatte, auch verurteilt wurde, zeigt, daß die Justiz teilweise auch sich zum Vollstrecker der Politik hergegeben hat.
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Das waren aber Einzelfälle. Und in der Regel waren die Fälle gut begründet. Man hätte auch in die nächste Instanz gehen können. Aber ok, da wäre in Fällen, wie von Dir beschrieben, der Drops eh schon gelutscht. Das wäre für diese Fälle entsprechend keine Hilfe.
Ich fand dennoch, dass die Unabhängigkeit der Gerichte deutlich sichtbar war. Von daher war und bin ich hier eher positiv gestimmt.