Zitat:
Zitat von Helmut S
Je mehr bestimmte Staatsziele (im Beispiel: Klimaschutz) unter Druck geraten, umso mehr werden Grundrechte (im Beispiel: Freiheitsrechte), die eben dieses Staatsziel unter Druck setzen, im Zuge einer Abwägung eingeschränkt werden müssen.
|
Und im Gegenzug, je mehr die Grundrechte unter Druck geraten oder gar eingeschränkt werden (s. Corona-Zeit), müssen Staatsziele immer wieder aufs Neue überprüft und repriorisiert werden, finde ich.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Der Dops ist doch bei den gegebenen Voraussetzungen gelutscht.
Wenn man anderer Meinung ist, was Klimaschutz anbelangt, dann sollte man m.E. eben diese Voraussetzungen kritisieren. Z.B. das es überhaupt ein KSG in der Form gibt oder warum man den Klimaschutz als Staatsziel überhaupt ins GG aufgenommen hat oder warum man das Pariser Abkommen unterzeichnet hat? Alternativlos scheint das alles auf den ersten Blick ja nicht.
|
Richtige Fragen, wenn auch ihre Alternativlosigkeit hier im Forum von den meisten aktiven Schreibern kaum je in Frage gestellt wird, glaube ich.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Man kommt halt m.b.M.n. irrsinnig schnell auf die Frage, ob wir denn überhaupt „verpflichtet“ sind (z.B. in Hinblick auf künftige Generationen, andere Länder, sozial Schwache) Klimaschutz zu betreiben und wenn ja, wem gegenüber dann tatsächlich und in welcher Form?
...
Das is tatsächlich eine ungemein komplexe Frage finde ich, denn sie beinhaltet viele Dimensionen von Verantwortung und Gerechtigkeit.
Alleine, wenn man etwas über diese Fragestellung nachdenkt, was sie denn eigentlich meint und welche „Szenarien/Bilder“ sie im Kopf hat, kriegt man doch schon das Gefühl dafür, dass hier ein richtig dickes Brett zu bohren ist und man sicher nicht mit individueller Freiheit oder Eigenverantwortung ... allein Argumentieren kann, sondern das hier viele andere Aspekte von großem Gewicht mit einfließen.
|
Richtig, nicht allein; es sind viele Aspekte von großem Gewicht, und die individuelle Freiheit ist nur eines davon, aber auch mit hohem, allem anderen gleichzustellenden Gewicht, finde ich.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Ja, wir haben eine ethische Verpflichtung zum Umweltschutz. Die Meinung herrscht unisono.
|
Ich glaube auch nicht, daß diesem Satz viele widersprechen (ich auch nicht), allerdings sehen es die Menschen sehr unterschiedlich, was genau das bedeutet (Schutz wovor, mit welchem Aufwand, wie weitgehend, ...) und wie man diese Verpflichtung anderen Themen gegenüber priorisiert (Wohlstand, Energiesicherheit, Selbstbestimmung, ...).
Zitat:
Zitat von Helmut S
Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses, wird also die Kritik an faktisch existenten Voraussetzungen des BVerfG Urteils wie das KSG oder Art 20a GG wohl ebenso ins Leere laufen.
...
zu behaupten, das BVerfG Urteil hätte da was aus dem Lot gebracht ist, bei allem Respekt und Höflichkeit, völlig abseitig. Das Gegenteil ist der Fall.
|
Finde ich nicht ganz, da schließlich z.B. das BVerfG Urteil eben eine Priorisierung vornimmt, die viele Menschen wohl nicht so teilen (Interessen zukünftiger Generationen als leitendes Maß für viele Entscheidungen vor den Interessen der aktuell lebenden Menschen) - für alle, die diese Priorisierung als falsch ansehen, ist die bisherige Priorisierung "aus dem Lot". Das ist m.M.n. ein Kern des Konfliktes um dieses Thema.