Zitat:
Zitat von Meik
Das ist IMHO nicht mehr möglich, die immensen Umweltschäden die wir in den letzten 100 Jahren verursacht haben muss wohl oder übel durch die kommenden Generationen ausgebadet werden.
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Das ist dem BVerfG egal. Es prüft die Verfassungskomformität von Gesetzen. Es ging in dem Urteil darum, dass es gesetzlich festgelegte Reduktionsziele gibt. Das KSG, welches sicherstellen soll, war für die Zeit an 2031 diesbezüglich nach Meinung des Gerichtes nicht ausreichend formuliert. Die Konsequenz dieser mangelnden Formulierung ist, dass die Freiheitsrechte der kommenden Generationen überproportional (zur jetzigen Generation) eingeschränkt werden. Das ist alles. Es ist im Kren ein juristisches Thema, mit einer juristischen Entscheidung und einer juristischen Begründung. Es ging um die Verfassungskonformität des KSG. Das stand in Frage. Es ging nicht um Fragen des Umweltschutzes sondern der Verfassungskonformität.
