Zitat:
Zitat von ritzelfitzel
Mir ist bekannt, dass ein Vertrag auch durch mündliche Übereinkunft, also ohne schriftlichen Nachweis, zustande kommt/kommen kann. Aber kannst du mir bitte nochmals "übersetzen", warum ich nicht verkaufen kann ohne Kaufvertrag - ich steh auf dem Schlauch!
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Weil in D ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, die können auch mdl. erfolgen. Nur so aus der Erinnerung der kfm. Ausbildung.
Dh, sobald du sagst, du verkaufst dein X wie beschrieben und ich sage ich kaufe dein X wie von dir beschrieben, dann besteht schon ein Kaufvertrag.
Wenn du dich nicht so äußerst und ich nehme dein X trotzdem, ist es ja ein Diebstahl...
Verstehst?
Schones WE Euch
T.