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Ich würde im Leben nicht ohne schriftlichen Vertrag VERkaufen, alleine schon um einen Nachweis des gültigen Gewährleistungsausschlusses beim Privatverkauf zu haben.
Ausweisnummer ist kein Fehler, vor allem wenn sich später das Rad doch als Hehlerware herausstellen sollte. Eine Möglichkeit irgendwo die Nummer zu prüfen wie beim KFZ hat es beim Fahrrad ja leider nicht. Ist dann aber IMHO auch eine Preisfrage, beim alten Schätzchen für einen kleinen 3stelligen Betrag würde ich noch keinen riesen Aufwand treiben, kaufe ich im hohen 4stelligen Bereich würde ich das schon alles sauber dokumentieren wollen.
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