Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
- dazu kann noam sicher qualifizierteres sagen.
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Kann er leider nicht, da er gottlob keinerlei Erfahrungen mit Verfahren dieser politischen Sprengkraft hat.
In meiner kleinen heilen Welt entscheidet nicht die mediale Wirkung einer polizeilichen Maßnahme sondern die justiziale.
In meiner kleinen heilen Welt widerspricht es auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ich eine entsprechende Maßnahme mit Medienbegleitung durchführen will, dazu aber leider nur ausgewählte "vertrauenswürdige" Medienvertreter einladen kann, da ich ansonsten den Ermittlungserfolg bzw. das im Durchsuchungsbeschluss formulierte Durchsuchungsziel gefährden würde.
In der Folge würde ich gar keine Medienvertreter einladen, wenn ich nicht alle einladen kann und meine Maßnahmen treffen, wie ich sie in anderen Strafverfahren eben auch treffe.