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Alt 17.07.2024, 17:01   #10193
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.540
Zur Information mal ein Artikel, der sich differenziert mit den juristischen Aspekten des Verbots von Compact GmbH befasst. Kern: Das Innenministerium verbietet eine Kapitalgesellschaft und beschlagnahmt ihr Vermögen nach dem Vereinsrecht, um das Betreiben von Medienorganen zu untersagen.

Juristisch detailliert führt das dieser Artikel aus: "Nancy Faeser geht mit einem Vereinsverbot gegen "geistige Brandstifter" des neurechten Compact-Magazins vor. Doch erlaubt das Vereinsrecht überhaupt ein Verbot von Medien? Experten haben Zweifel."

Mustervorlage im Innenministerium ist das Vorgehen gegen die sehr kleine Website / Gruppierung der linksaktivistischen, antiglobalistischen "Indymedia" 2017 .

Im Falle des Verbots von Compact GmbH wird jetzt z.B. auch der Wahlkampf der AFD in Brandenburg behindert, da Compact für die Bühnentechnik von 17 Wahlveranstaltungen sorgen sollte. AfD in Brandenburg erwartet finanzielle Einbußen durch "Compact"-Verbot
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