16.07.2024, 21:40
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#10162
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Szenekenner
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Ort: Kraichgau
Beiträge: 6.126
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Zitat:
Zitat von qbz
So ist z.B. der Youtube Kanal "Compact TV" noch Online.
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bei zeit.online liest sich das anders:
Das Verbot richtet sich gegen die Compact-Magazin GmbH, die das Magazin veröffentlicht, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmungen. Davon sind nicht nur das gedruckte Heft, sondern auch alle Websites und Social-Media-Kanäle, etwa auf YouTube, Telegram, WhatsApp, dem russischen VKontakte und Facebook betroffen.
Mit dem Vereinigungsverbot wird auch das Vermögen von Compact eingezogen. In Zukunft dürfen das Logo und der Name des Magazins nicht mehr öffentlich verwendet werden. Auch der Verkauf von Merchandiseartikeln wie Fahnen und Warnwesten sowie Compact-Veranstaltungen sind betroffen. Das Unternehmen kann sich juristisch gegen dieses Verbot wehren. Verleger Jürgen Elsässer war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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