Zitat:
Zitat von welfe
Eine Freundin ist Triathletin und Juristin und hat mal eine ähnliche Situation gehabt. Ihre Meinung:
Ironman wird nur haften müssen, wenn ihnen ein Versäumnis nachgewiesen werden kann, z.B. die Stangen hingen zu hoch und das Rad berührte nicht den Boden, der Wind warf es gegen das Nebenrad oder die Stangen waren unsachgemäß aufgebaut und brachen zusammen usw.
Du müsstest den vermeintlichen "Täter" anschreiben. Wenn der eine gute Haftpflichtversicherung hat und ein netter Mensch ist, kann er das über die Versicherung abwickeln. Die wird allerdings natürlich versuchen, zumindest einen Teil der Kosten auf dich abzuwälzen (hast du dein Rad sicher aufgehängt usw.) oder auf Ironman abzuwälzen. Wird eine langwierige Geschichte. Noch langwieriger wird es, wenn der andere (aus GB?) meint, er sei es nicht gewesen, dann müsstest du ihn verklagen und ihm seine Schuld nachweisen...
Ist leider ähnlich wie wenn du in einem Parkhaus parkst und dein Auto wird beschädigt. Der Betreiber des Parkhauses haftet nicht, du musst den Schuldigen ausfindig machen und verklagen.
Ohne Anwalt wird das ein Kampf gegen Windmühlen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Such dir jemand, der das übernimmt. Mit ein bisschen Glück bietet Ironman aus Kulanz an einen Teil des Schadens zu übernehmen, eventuell der "Gegner" genauso...
Das ist echt Mist und tut mir sehr leid. Viel Glück!
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Vielen Dank für die qualifizierte Info!
So in etwa habe ich mir das schon fast gedacht.
Von Ironman habe ich immer noch keine Antwort.
Den vermeintlichen Verursacher werde ich mal über Instagram anschreiben.
Hoffnung mache ich mir wenig.
Die Frage nach der Rechtsschutz ist ein interessanter Punkt.
Im DTU Startpass ist ja eine Rechtsschutz inkludiert.
Greift die in so einem Fall und wenn ja, an wen muss man sich da melden? Wahrscheinlich an die Versicherung direkt oder eher an die DTU?
Ich persönlich würde da jetzt weder Zeit noch Geld für einen wahrscheinlich sinnlosen Rechtsweg investieren, aber wenn's eine Rechtschutz für mich erledigt, why not.