Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Sorry, qbz, Du weißt genau, daß ich sowas nicht meine, lassen wir besser die verzerrende Polemik und absichtliches falsch Verstehen.
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Wenn Deine Forderung gilt: "Ich halte es aber trotzdem für völlig falsch, daß Sozialleistungen nicht an die Staatsbürgerschaft geknüpft sind." wie sollte die Grundsicherung für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in DE dann gestaltet sein?
Du weisst doch, dass z.B. Flüchtlinge zunächst gar nicht in der Grundsicherung sind und das dieses vom Ergebnis des Asylverfahrens abhängig ist, ob das SGB dann für sie gilt. (vorher das spezielle
Asylbundesleistungsgesetz.). Wer sich dafür interessiert:
Der Asylprozess und staatliche Unterstützung.
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ja, es geht nicht um die Grundsicherung, die bekommt er, wie auch die Miete. Es geht um die Kosten der Betreuung. .....
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Ich hoffe, Du und die WG erreichen, erhalten eine langfristige Vereinbarung für die WG-Betreuung Deines Sohnes. Solche Konflikte, um berechtigte Ansprüche beim Amt für die Betreuung Erwachsener, in der Jugendhillfe oder in der Pflege durchzusetzen, können schon sehr nervenaufreibend sein.
Wenn ich geschrieben habe, es wird keinen Cent mehr als gesetzlich erforderlich bezahlt, wollte ich damit nicht ausdrücken, Du hättest darüber hinausgehende Wünsche, sondern hatte im Blick die Sorge der verbeamteten Sachbearbeiter, sie könnten evtl. Vorschriften / Ausführungsbestimmungen usf. verletzen.
Nun komme ich noch kurz zum Politischen: Die gesetzlich den Staat verpflichtenden sozialen Leistungen dürfen nicht, egal was im Haushaltsplan eingeplant worden ist und wie hoch der Einspardruck von ganz oben ist, von den Behörden / Ämtern bei den Anspruchsberechtigten gekürzt werden, selbst nicht im Fall von angeordneten Haushaltssperren. Z.B. in der Jugendhilfe: Wenn eine ausserfamiliäre Unterbringung aus Schutzgründen für Kinder fachlich notwendig und angezeigt ist (z.B. bei Missbrauch, Gewalt), müssen das Jugendamt bzw. die zuständigen Sachbearbeiter die ausserfamiliäre Unterbringung natürlich durchführen und die Kosten übernehmen, auch wenn das dafür eingeplante Haushaltsbudget nicht ausreicht, z.B. weil unerwartet mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge da sind.