Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ich finde, da sprecht ihr von sehr unterschiedlichen Kategorien. Auf Sylt geht es um Privatpersonen, deren Personalien öffentlich gemacht werden. Bei der Hamburger Demo ist nur der Name des Sprechers öffentlich, der durch seine Tätigkeit eh schon eine Person der Öffentlichkeit ist. Auf Sylt hat höchstens der Wirt einen vergleichbaren Status.
Vergleichbar wäre es, wenn Einzelteilnehmer der Demo, die eine Kalifat-Tafel hochhielten, ebenso durch die Aktivität von Privatpersonen allgemein bekannt gemacht würden (läuft in beiden Fällen für mich unter Denunziation). Aber offenbar haben die meisten Leute mit solcher Ermittlungsenergie hierzulande weniger Angst vor einem Kalifat, als vor besoffenen Rechten . Ich wünsche keinem von denen, je wirklich in einem Kalifat leben zu müssen.
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Hier hat das Gericht übrigens jetzt gesprochen:
https://www.lawblog.de/archives/2024...ezeigt-werden/
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Das Landgericht München I (LG) hat der Bild-Zeitung (Axel Springer Deutschland GmbH) die Veröffentlichung des unverpixelten Sylt-Videos untersagt. Konkret erwirkte eine junge Frau, die im Video die Worte "Ausländer raus" singt, eine umfassende einstweilige Verfügung. Der Beschluss liegt LTO vor (Beschl. v. 12.06.2024, Az. 26 O 6325/24).
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https://www.lto.de/recht/nachrichten...xelt-strafbar/
https://dejure.org/dienste/vernetzun...%20O%206325/24