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Zitat von crazy
Bei so was solltest Du aber jederzeit außerordentliches Kündigungsrecht haben (einseitige Vertragsänderung) und die ganze Kohle wiederbekommen.
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Wir hätten alle die Räder knietief durch den Schlamm schieben und danach bis zum (natürlich nicht vorhandenen) Bauch im Wasser laufen können.
Das war "höhere Gewalt" und wurde ausgeschlossen. Wegen max. 275€ wird ein Rechtsanwalt wohl kaum den Rechner einschalten und meine SB bei der Rechtsschutz wäre auch noch höher.
Über die 200€ lasse ich auch gerne noch verhandeln. Kein Starter auf meinem Startplatz ist die schlechteste aller Alternativen.