Ich denke mal, mit dem Hinweis sichert sich der Veranstalter einfach für alle Eventualitäten ab. Grundsätzlich steht das immer da in den Ausschreibungen, wo die Straßen nicht vollständig gesperrt sind. Wenn also was passiert und der andere Vorfahrt hat, kannst du ihn nicht belangen. Eigentlich sollte es aber so sein, dass überall, wo es gefährlich sein könnte oder gar der Querverkehrt Vorfahrt hat, jemand steht, der den Verkehr anhält.
Zitat:
Zitat von Dirkii
Auf alle Fälle muss dein Rad der StVO entsprechen, also Licht, Schutzblech,... 
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*Klugscheissmodusan* Das ist die StVZO!

*Klugscheissmodusaus*
Volker