Zitat:
Zitat von El Stupido
Was sagst du denn zu Kontakten der Hamas nach Südafrika?
Warum war es ausgerechnet RSA, dass Klage einreichte?
Und warum erwähnst du nicht, dass der IGH neben dem Aufruf zur Mäßigung an Israel auch die Hamas zur Freilassung der Geiseln aufruft?
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Völkermord ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht seit 1948 und die Richter vom
IGH haben das zu prüfen. Für das Urteil spielt es doch keine Rolle, welches Land die Klage eingereicht hat oder ob die Hamas Kontakte zu diesem Land unterhält. Ich empfehle, mal die Stellungnahme des IGH zur Klage zu lesen. Ich hatte sie hier verlinkt.
Namibia, wo das Deutsche Reich zwischen 1904-1908 einen Völkermord verübte, unterstützt die Klage Südafrikas. Israel hat bekannlich das Apartheidregime in Südafrika unterstützt.
Beim I
STGH, der wegen Kriegsverbrechen wie der Geiselentführung und Morde gegen Hamas Mitglieder, aber auch wegen Kriegsverbrechen gegen IDF-Mitgleder in Gaza ermittelt, handelt es sich um ein anderes Gericht mit anderen Aufgaben. Der
IGH der UNO hingegen hat sich nicht zur Geiselentführung geäussert.
Ich habe nur den Völkermord und die Stellungnahme des IGH erwähnt, weil hier und in den Medien der Vorwurf eines Genozids sofort reflexhaft als "antisemitisch" oder "absurd" abgetan wird, ohne Kenntnis der IGH-Stellungnahme oder inhaltlicher Diskussion, dass dieses möglich sein könnte, und weil es um die Genozid-Äusserung eines Filmemachers auf der Berlinale ging.