Zitat:
Zitat von Mo77
Ja korrekt, ich als nicht juristisch ausgebildet würde es im AGG ansiedeln:
Hier unter 8
|
Bin zwar kein Jurist - aber Nein!
Punkt 8. trifft zwar zu (was verweigert wird).
Aber es muss auch aus einem im Gesetz genannten Grund (§1) verweigert werden.
Da käme hier hier nur "Weltanschauung" in Betracht.
Greift dann aber doch nicht:
"
Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG?
"Religion" im Sinne des AGG bezeichnet Glaubensvorstellungen, die sich auf ein Jenseits beziehen, d.h. auf eine den Menschen übersteigende Wirklichkeit. Demgegenüber sind mit „Weltanschauung“ Überzeugungen über die Stellung des Menschen in der Welt gemeint. Sie müssen nach herrschender Meinung ähnlich grundlegend und umfassend wie religiöse Vorstellungen sein (nur dass sie im Unterschied zu einer Religion eine diesseitige Weltdeutung enthalten).
Bloße politische Meinungen sind daher noch keine Weltanschauung."
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...nschauung.html