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Faszinierend, dieses reflexartige "aber die Grünen!"...
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Heute in meiner Tageszeitung:
Max Steinbeis, Jurist und Betreiber des „Verfassungsblogs“, hat im vergangenen Jahr das „Thüringen Projekt“ ins Leben gerufen. Sein Ziel: am Beispiel des Bundeslandes erforschen, welche Spielräume eine autoritär-populistische Partei auf Landesebene hätte, um ihre Macht zum Schaden der Demokratie einzusetzen. Die AfD ist dabei Anlass, aber nicht Gegenstand der Forschung. Vor Augen hat Steinbeis vor allem die Entwicklungen in Ungarn unter Viktor Orbán sowie in Polen unter der mittlerweile abgewählten PiS-Regierung.
„Die Umsetzung des Waffenrechts, des Versammlungs- und Ordnungsrechts und die Aufnahme von Geflüchteten fallen in die Zuständigkeit der Landräte und Bürgermeister“, sagt Steinbeis. Durch die schiere Verwaltungspraxis könne man eine Menge machen. „Die Landesbehörden haben zwar die Rechts- und vielfach auch die Fachaufsicht, aber das heißt nicht, dass sie jeden Rechtsverstoß korrigieren“, sagt Steinbeis. So könnten sich zum Beispiel Kommunen auf fehlendes Personal berufen.
Auf kommunaler Ebene ist vor allem in der Kulturförderung vieles möglich. „Die Kommunen haben eigene Kulturetats und einen sehr großen Gestaltungsspielraum, wie sie ihn ausschöpfen, was sie fördern und was nicht“, sagt Steinbeis. Die Demokratieförderung und Flüchtlingshilfe könne man in sehr kurzer Zeit austrocknen.
Aber sind die Kommunen darauf vorbereitet? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betont auf Nachfrage, dass Bürgermeister natürlich an Recht und Gesetz gebunden seien. „Zudem haben sowohl die Stadt- und Gemeinderäte als auch die Kommunalaufsichten eine Kontrollfunktion, die sie auch wahrnehmen werden“, verdeutlicht Hauptgeschäftsführer André Berghegger. Keines der Organe auf kommunaler Ebene könne für sich allein agieren, es bestünden stets Überprüfungs- und Kontrollmechanismen, sagt er.
Auf Landesebene ist aus Sicht von Steinbeis das Amt des Innenministers von entscheidender Bedeutung, denn ihm untersteht die Polizei. „Allein mit den beiden Präsidenten für die Polizei und für das Landesamt für Verfassungsschutz könnten die beiden Behörden komplett verändert werden“, sagt Steinbeis. Sie müssten sich zwar an Recht und Gesetz halten, aber es gebe viele Auslegungsspielräume.
Die AfD muss nicht zwingend an die Regierung kommen, um Macht auszuüben. Wird sie bei einer Landtagswahl stärkste Kraft, steht ihr nach Gewohnheitsrecht das Amt des Landtagspräsidenten zu. Dieser fertigt Gesetze aus und verkündet sie. „Eine Formalität, aber eine, ohne die das, was da verkündet werden muss, nicht zu geltendem Recht wird“, betont die Erfurter Staatsrechtlerin Jelena von Achenbach. In Polen habe die PiS-Regierung plötzlich beschlossen, Urteile des Verfassungsgerichts, die ihr nicht passten, nicht mehr im Amtsblatt zu verkünden, verdeutlicht sie.
Bekommt die AfD bei einer Landtagswahl ein Drittel der Mandate, kann sie damit Verfassungsänderungen blockieren. „Dazu kommen Blockade-Möglichkeiten bei Personalentscheidungen“, sagt Steinbeis. Verfassungsrichter müssen in Thüringen mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden, genauso wie Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
„Die AfD könnte versuchen, sich einen Zugang zu dem Gremium zu erpressen“, erläutert Steinbeis. Die Mitglieder des Gremiums wissen genau, was der Verfassungsschutz weiß. „Und die Mitglieder dürfen dem Fraktionsvorsitzenden Bericht erstatten“, fügt er hinzu. Damit könnte der Rechtsextremist Björn Höcke detailliert über die Ermittlungen des Verfassungsschutzes informiert werden.
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
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