Es wird darüber gesprochen bzgl. des BVerfGG das Grundgesetz zu ändern:
https://www.rnd.de/politik/grundgese...3NJPHR72U.html
Macht schon Sinn, finde ich. Das BVerfGG ist n „normales“ Bundesgesetz und kann deshalb im normalen Gesetzgebungsverfahren geändert werden. Es ist also „nur“ durch das übliche Prozedere (Bundestag, Bundesrat, Vermittlung, Bundespräsident) geschützt.
