Zitat:
Zitat von NiklasD
Für einige wichtige Kniffe, z.B Wahlrecht oder Verfassungsrichterstellen, wären beispielsweise nur eine einfache Mehrheit notwendig.
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Für das Wahlrecht stimmt das. Aber wie du ja weißt, gibt es eine Opposition und andere Interessensgruppen, die gegen sowas mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klagen würden (siehe aktuell).
Richter am Bundesverfassungsgericht werden jeweils (50% Bundesrat - also Ländervertretung / 50% Bundestag) mit 2/3 Mehrheit gewählt. Was den Bundestag betrifft, so müssen die 2/3 "Ja" Stimmen der Anwesenden mindestens 50% der Mitglieder des Bundestags sein. Wenn also Freitags nur 50 Leute das sind und 40 für einen Kandidaten stimmen, sind das zwar 80% aber das langt nicht.
Alleine der zu bildende Wahlausschuss schlägt nur mit 2/3 Mehrheit dem Bundestag vor.
Ganz so einfach wie die Dinge in Polen z.B. waren is es also bei uns nicht
