Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es kollidieren hier mehrere Rechtsgüter miteinander. Das macht die Sache komplex...
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Diese Antwort finde ich immer noch ausweichend und spezifisch, statt die grundsätzliche Frage zu beantworten (in der nichts spezifisch über Migranten steht). Ich formuliere nochmal allgemein: ist also für Bereiche, die "komplex" sind, eine andere Erwartung an die Gesetzeserfüllung zu stellen, als vermeintlich "einfache" Sachverhalte (wie wird die "Grenzkomplexität" für die Unterscheidung festgelegt)?
Die direkte Antwort wäre erst mal ein ja oder ein nein (scheint aber schwer zu fallen, das Ja hinzuschreiben, das aus Euren Antworten herausschimmert). Dann erst kommt die Begründung. Wer legt die Unterscheidung fest, und ab welchem Prozentsatz von nichterfüllung des Gesetzes ist es dann doch nicht akzeptabel? Dürfen 30, 50 oder 90 % der Fälle dem Gesetz ausweichen? Wozu überhaupt Regeln, wenn man sie mit dem Argument der Komplexität aushebeln kann?